Baugefangene

[468] Baugefangene, ehedem Verbrecher, die zur härtesten Festungsstrafe verurteilt waren. Die Baugefangenen wurden gefesselt gehalten; die Schwere der Fesselung richtete sich unter Rücksichtnahme auf die Gesundheit der Sträflinge nach der Größe ihres Verbrechens, nach ihrer individuellen Bösartigkeit und ihrem während der Strafzeit bewiesenen Benehmen. S. Festungsstrafe.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 468.
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