Bede [1]

[543] Bede (Beede, Bete, niederdeutsch soviel wie Bitte, dann Gebot, Abgabe, lat. Petitio, Precaria, Heischung), ehedem Bezeichnung für gewisse Abgaben in Geld oder Naturalien, welche die Landesherren von Städten (Orbede), Höfen und freien und unfreien Landsassen, ursprünglich nur mit deren, Zustimmung, und zwar besonders dafür erhoben, daß der Landesherr die Landesverteidigung mit seinen Mannschaften übernahm und das Aufgebot zum Reichsheer stellte. Ritterschaft und Geistlichkeit waren von Beden regelmäßig befreit. Aus freiwilligen, anfangs mehr privaten Leistungen wurden die Beden mit der Zeit regelmäßige, öffentlich-rechtliche Abgaben. deren Entrichtung von Amts wegen erzwungen wurde In außerordentlichen Fällen (Krieg) pflegten noch besondere Beden (Notbeden) erhoben zu werden. Außer den landesherrlichen kamen hier und da auch grundherrliche Beden vor.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 543.
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