Ritterschaft

[18] Ritterschaft, ursprünglich die Gesamtheit der Ritter, später Bezeichnung eines besondern Geburtsstandes neben dem Bürger- und Bauernstand und zwar dergestalt, daß der hohe Adel von der R. ausgeschieden wurde (s. Adel, S. 99/100). Die R. wurde dann zur Zeit des frühern Deutschen Reiches wiederum in die reichsunmittelbare (s. Reichsritterschaft) und die mittelbare oder landsässige eingeteilt. In Mecklenburg heißt die eine Abteilung des gemeinsamen Landtags R., im Gegensatz zu der von den städtischen Vertretern gebildeten Landschaft, während sich die R. aus den Besitzern der Rittergüter zusammensetzt. In Preußen findet sich bei den Provinziallandtagen noch eine R., in Sachsen gibt es Ritterschaftliche Kreditvereine.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 18.
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