Beilegen

[572] Beilegen (Beidrehen), die Fahrt eines Schiffes durch Backbrassen von Segeln oder Stoppen der Maschine hemmen. Beidrehen im Sturm, den Bug des Schiffes nahe an den Wind bringen, so daß der Seegang schräg von vorn auf das Schiff prallt und am wenigsten Gefahr bringt; mit kleinen Segeln oder langsam gehender Maschine treibt das Schiff dann seitlich langsam nach Lee (mit dem Winde). Während des Beidrehens benutzt man Öl zur Wellenberuhigung. Dampfer drehen bei im Sturm, um möglichst ruhige Lage zum Seegang zu haben; manche Handelsdampfer drehen dabei das Heck dem Winde zu (Beidrehen über den Achtersteven). Günstig wirkt beim B. oft ein Treibanker. Bei liegen, sagt man von einem beigedrehten Schiff, das in seiner Lage gehalten wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 572.
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