Bezirkstag

[807] Bezirkstag, in Elsaß-Lothringen die Vertretung des Bezirks (Ober- und Unterelsaß, Lothringen) als höhern Gemeindeverbandes. Der B. entspricht dem conseil général (Generalrat) der französischen Departements. Er besteht aus Abgeordneten der Kantone und zählt höchstens 30 Mitglieder, die auf 9 Jahre gewählt werden. Der Kaiser kann Auflösung verfügen; in diesem Fall hat Neuwahl binnen 3 Monaten zu erfolgen. Hauptaufgabe des Bezirkstages ist die Regelung des Bezirkshaushaltes; auch kommt ihm die Mitwirkung bei einigen staatlichen Verwaltungsangelegenheiten (Verteilung der Repartitionssteuern, Aussicht über die Ortsgemeinden) zu. Ein Teil der Mitglieder der Landesvertretung (des Landesausschusses) geht aus Wahl durch den B. hervor. Der B. versammelt sich einmal jährlich und wird vom Bezirkspräsidenten auf Grund statthalterlicher Verfügung berufen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 807.
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