Brandschatzung

[322] Brandschatzung, Bezeichnung für Gelderpressungen, die sich Anführer von Truppen in Städten, Dörfern etc. des Feindes unter Drohung des Niederbrennens willkürlich und vielfach zum eignen Vorteil, namentlich in den Kriegen des spätern Mittelalters, erlaubten. Eine kaiserliche Heerordnung von 1570 verbot zwar, von diesem Gewaltmittel eigenmächtig Gebrauch zu machen; doch wurde es noch im Dreißigjährigen Krieg aufs ärgste angewendet, und erst nach dem Siebenjährigen Krieg und besonders nach der französischen Revolution kam es nach und nach dahin, daß die eigentliche B. aufhörte, und daß Geld- und Naturalienerhebungen nur auf ordnungsmäßigem Weg vorgenommen werden durften. So verwandelte sich die B. einerseits in die Kontribution (s.d.), anderseits in die Requisition (s.d.).

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 322.
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