Brunnenvergiftung

[503] Brunnenvergiftung, Vermischung des Brunnenwassers mit giftigen Stoffen aus chemischen Fabriken, Zeugdruckereien etc., Senkgruben, Begräbnisplätzen etc., auch mit Bleisalzen aus bleiernen Wasserleitungsrohren. Besonders gefährlich ist die Verunreinigung des Brunnenwassers mit pathogenen Bakterien, wie Typhus- und Cholerabazillen. Über die Anwesenheit schädlicher Stoffe im Brunnenwasser gibt die chemische und bakterioskopische Untersuchung Aufschluß. Ost verfiel das Volk, durch Seuchen geängstigt, auf den unbegründeten Verdacht einer absichtlichen B., der unter anderm in der Mitte des 14. Jahrh. in rheinischen Städten zu blutigen Judenverfolgungen führte. Bisweilen richtete sich die Volkswut auch wohl gegen die Ärzte als Brunnenvergifter. Absichtliche B. soll von den Spaniern bei ihrer Erhebung gegen die Napoleonische Herrschaft zur Vertilgung ihrer Unterdrücker zu Hilfe genommen worden sein. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 324) bestraft die vorsätzliche B. mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren und, wenn dadurch der Tod eines Menschen verursacht wurde, mit Zuchthaus nicht unter 10 Jahren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus. Fahrlässige B. zieht bei entstehen dem Schaden Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr nach sich.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 503.
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