Buntblätterigkeit

[607] Buntblätterigkeit, das Auftreten andrer Farben als der grünen auf Blättern. Grüne Blätter erscheinen oft durch Behaarung (Cerastium Biebersteini, Silberpappel und viele andre), durch Spreuschuppen (viele Farne, Elaeagnus), durch vollständige Bedeckung mit Drüsen (Gymnogramme) oder formlose Ausscheidungen (Wachsüberzüge etc.) mannigfach gefärbt, oft zeigt sich auf den Blättern ein durch besondere Strukturverhältnisse erzeugter metallischer Glanz (Alocasia) oder eisartiger Schimmer (Mesembryanthemum). Sehr häufig wird die B. aber auch durch (meist rote) Farbstoffe hervorgebracht, die das Grün mannigfach modifizieren und im ganzen Blatt gleichmäßig verteilt sind (Blutbuche, Blutbirke), oder nur auf der Unterseite erscheinen, oder durch Beschränkung auf einzelne Teile der Blattoberfläche die bunten Blätter im engern Sinn erzeugen. Solche farbige Flecke treten besonders grell hervor, wenn in ihnen das Chlorophyll zurücktritt, und manche Blätter wetteifern in der Lebhaftigkeit und Mannigfaltigkeit der Farbe mit Blumenblättern (Kaladien, Pelargonien, Coleus). Ein besonderer Fall der B. ist die Weißlaubigkeit, bei der die Blätter durch das Fehlen von Chlorophyll stellenweise oder völlig weiß (panaschiert) erscheinen. Nach Stahl sind die roten und weißen Flecke auf den Blättern vieler in wasserreicher Atmosphäre lebenden Pflanzen als Förderungsmittel für die Transpiration anzusehen. Die B. ist für die Gärtnerei von großem Wert, und von vielen Pflanzen werden buntblätterige Varietäten in großer Zahl herangezogen. Vgl. Stahl, Über bunte Laubblätter (in den »Annales du Jardin Botanique de Buitenzorg«, Bd. 13).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 607.
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