Chattel-Mortgages

[902] Chattel-Mortgages (engl., spr. tschättl-mórrgedschĭs), Verpfändung beweglicher Habe, in den Vereinigten [902] Staaten das Pfandrecht am beweglichen Eigentum, das im Gegensatze zum deutschen Rechte fast stets in einer wirklichen, wenn auch bedingten Übertragung (conveyance) von Eigentum besteht; Bedingung ist die Bezahlung einer Summe, die der Pfandgeber oder Pfandschuldner (mortgager) dem Pfandnehmer oder Pfandgläubiger (mortgagee) schuldet. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, so ist der Pfandgläubiger ohne weiteres Eigentümer des in beweglichem Eigentum (goods, chattels, personal property) bestehenden Pfandes, und die schuldige Summe gilt als Kaufpreis hierfür.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 902-903.
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