County

[316] County (engl., spr. kauntĭ, »Grafschaft«), in England und dessen Kolonien sowie in den Vereinigten Staaten von Amerika politische Einteilung, entspricht etwa dem Kreis oder Departement; sie stammt aus den Zeiten der Eroberung Englands durch die Normannen und ist gleichbedeutend mit dem seit der angelsächsischen Einwanderung gebräuchlichen Shire. In England ist der von der Krone auf Lebenszeit ernannte Lord-Lieutenant der oberste Beamte der C., dessen früher ausgedehnte Gewalt sich indes nur auf die Miliz beschränkt, der aber fast immer auch Custos Rotulorum (Aktenbewahrer) der Grafschaft ist. Ein Obersheriff, der gleichfalls von der Regierung ernannt wird, sorgt für Ausführung der Anweisungen und Vollstreckung des Urteils der obersten Gerichtsbehörden. Die auf Vorschlag des Lord-Lieutenants vom Oberkanzler ernannten Friedensrichter (Ehrenamt!) befassen sich außer mit der niedern Gerichtsbarkeit auch mit der Festsetzung der Gemeindeumlagen. Außer ihnen hat jede Grafschaft noch einen von den Grundbesitzern erwählten, besoldeten Coroner (s.d.). In den Vereinigten Staaten von Nordamerika sind C. die Hauptunterabteilungen der Einzelstaaten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 316.
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