Defensor

[578] Defensor (lat.), Verteidiger, gerichtlicher Anwalt, Sachwalter, bevollmächtigter Geschäftsführer, Vertreter einer Stadt, Gemeinde, Korporation etc., namentlich der Verteidiger im Strafverfahren (s. Verteidigung). D. civitatis hieß vor Konstantin d. Gr. der mit Besorgung eines Geschäfts seitens einer Stadt Beauftragte; später ein Beamter, der die Bürger vor Bedrückung durch die Statthalter und andern Unbilden zu schützen, auch Anteil an der Rechtsprechung hatte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 578.
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