Dezernent

[856] Dezernent (lat.), dasjenige Mitglied einer Behörde oder eines sonstigen Kollegiums, das über eine zu erlassende Verfügung oder einen zu erteilenden Bescheid oder sonst zu fassenden Beschluß Bericht erstattet (referiert), daher meist Referent genannt. Vgl. Berichterstatter.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 856.
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