Dienstvergehen

[892] Dienstvergehen, soviel wie Amtsvergehen; im engern und eigentlichen Sinne diejenigen Vergehen (Disziplinarvergehen) eines Beamten, die nicht im strafrechtlichen Verfahren, sondern auf Grund der Disziplinargewalt (s.d.) im Disziplinarverfahren verfolgt und geahndet werden (s. Amtsverbrechen).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 892.
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