Disponént

[51] Disponént (lat.), einer, der über eine Sache verfügt (disponiert), besonders der mit Vollmacht (procura) versehene Stellvertreter eines Handlungshauses, der befugt ist, im Namen des Geschäftsinhabers und für dessen Rechnung das Handelsgeschäft zu betreiben und per procura die Firmen zu zeichnen. Vgl. Faktor und Prokurist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 51.
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