Doppelsöldner

[126] Doppelsöldner, zur Zeit Karls V. die ganz geharnischten Landsknechte; auch solche, die mit Schwert und Hakenbüchse bewaffnet waren, weil sie mehr als 4 Gulden Monatssold erhielten.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 126.
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