Dunkelkammer

[284] Dunkelkammer, photographische, Arbeitsraum für photographische Manipulationen; wird nur mit solchem Licht erhellt, das für den betreffenden photographischen Prozeß (Entwickeln von Platten etc.) unschädlich ist; man verglast D.-Laternen oder -Fenster meistens mit rotem oder gelbem Glase. S. auch Camera obscura.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 284.
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