Einklemmung

[457] Einklemmung (Inkarzeration) eines (meist Darm-) Bruches s. Bruch, S. 473; über innere E. des Darmes s. Darmverschluß. Auch ein Vorfall der Mastdarmschleimhaut oder ein Gehirnvorfall (s. d.) kann, z. B. durch entzündliche Schwellung des vorgefallenen Teiles oder irgend welche andre Umstände, eingeklemmt werden und in die Gefahr kommen, brandig abzusterben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 457.
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