Eisenbahnabteilung

[507] Eisenbahnabteilung des Großen Generalstabes in Berlin regelt die militärischen Eisenbahntransporte im Frieden und bereitet im Verein mit dem Reichseisenbahnamt (s. Eisenbahnamt) die Verwertung der Eisenbahnen für militärische Zwecke im Kriegsfalle vor. Die E. ist dem Chef des Generalstabes der Armee unterstellt; ihre ausführenden Organe sind die Linienkommissionen, deren militärisches Mitglied als Linienkommissar bezeichnet zu werden pflegt. Neben letzterm ist ein (technisches) Mitglied der Eisenbahnverwaltung (Bahnbevollmächtigter) an der Geschäftsführung der Linienkommissionen beteiligt. Vgl. Militäreisenbahnwesen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 507.
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