Exekutionssystem

[209] Exekutionssystem nennt man diejenige Gestaltungsform der beschränkten Haftung, nach der zugunsten des Gläubigers eine auf gewisse Vermögenswerte des Schuldners beschränkte normale Exekution stattfindet, im Gegensatze zum Abandonsystem, wonach sich der Schuldner nur dadurch von der persönlichen [209] Haftung befreien kann, daß er den Abandon (s.d.) erklärt, d. h. die der Haftung unterliegenden Vermögenswerte seinen Gläubigern zu Eigentum überläßt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 209-210.
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