Exekutionsordnung

[209] Exekutionsordnung, der Inbegriff derjenigen rechtlichen Grundsätze, die für das Verfahren bei Vollziehung der Erkenntnisse oder Verfügungen richterlicher oder administrativer Behörden gelten; s. Zwangsvollstreckung. Auch die Staatsgrundgesetze zusammengesetzter Staaten oder Staatenbündnisse enthalten Exekutionsordnungen, in denen die Vorschriften über die Anwendung von Zwangsmaßregeln gegen renitente Bundesglieder enthalten sind. In letzterer Beziehung ist namentlich die E. des vormaligen Deutschen Bundes vom 3. Aug. 1820 zu erwähnen. In Österreich ist E. Bezeichnung für das österreichische Gesetz vom 27. Mai 1896 über das Exekutions- und Sicherungsverfahren.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 209.
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