Fallschirm

[301] Fallschirm, schirmartige Vorrichtung, mittels der sich ein Mensch aus großer Höhe, besonders aus einem Luftballon, herablassen kann. Der F. war jedenfalls im Altertum bekannt; den ersten literarischen Nachweis findet man aber in nachgelassenen Zeichnungen von Leonardo da Vinci. Ein von Lenormand 1783 konstruierter F. kam nicht zur Verwendung; erst Garnerin, einem Schüler von Charles, gelang die Herstellung eines brauchbaren Fallschirms, der von Lalande verbessert und dann zu vielen praktischen Versuchen benutzt wurde. Garnerin ließ sich mittels eines Fallschirms von 7,8 m Durchmesser aus einer Höhe von 1000 m herab. Bis in die 1830er Jahre diente der F. vielfach den Luftschiffern bei Schaustellungen, dann geriet er in Vergessenheit, um erst 1886 durch den Amerikaner Balduin von neuem benutzt zu werden. Die zahlreichen neuen Konstruktionen weichen nicht wesentlich von derjenigen Garnerins ab. Um einen Menschen zu tragen, muß der F. einen Durchmesser von wenigstens 8 m besitzen. Der Sicherheit wegen wird er für eine Person meist auf 12 m Durchmesser berechnet. Bei Luftschiffahrten hängt der F. geschlossen am Ballon und entfaltet sich erst während des Falles. Man muß aber peinlichst dafür sorgen, daß die Entfaltung nicht durch irgendwelche Vernestelung von Leinen behindert wird. F. heißt auch eine ähnliche Vorrichtung an den Leuchtkugeln der Raketen, um den Fall derselben zu verlangsamen. Wie ein F. wirkt die Flughaut mancher Tiere und der Pappus mancher Früchte von Kompositen, z. B. des Löwenzahns (Taraxacum), so daß der vom Wind gehobene Same auf weite Strecken fortgetragen wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 301.
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