Festungsbauwesen

[480] Festungsbauwesen, die Herstellung und Unterhaltung aller Fortifikations- und Artilleriebauten sowie Dienstwohnungen für das Personal der Fortifikations- und Artilleriedepots. Fortifikatorische Bauten sind außer Festungswerken, Kriegspulvermagazinen und Laboratorien eine große Zahl in unmittelbarem Zusammenhang mit erstern stehenden Kriegs- und Wasserbauten für militärische Zwecke; außerdem gehören dazu auch die zur Friedensbenutzung bestimmten Artillerieverwahrungsräume und Laboratorien. Die Ausführung der Bauten liegt der Fortifikation ob, an deren Spitze der Ingenieuroffizier vom Platz steht. Zum Personal gehören Ingenieuroffiziere, die mit Bearbeitung von Entwürfen, Bauausführung und Überwachung bestimmter Abschnitte der Festung beauftragt werden, ferner Beamte des Festungsbaupersonals (Festungsoberbauwart oder -Bauwart in der Stellung eines Fortifikationssekretärs), denen Bauausführungen entweder selbständig oder unter einem Ingenieuroffizier übertragen werden, und die an der Spitze der Rendantur und Verwaltung der Festungsbaukasse stehen. Im Bureau- und Verwaltungsdienst, wie im untern Baupostendienst werden Wallmeister und zu Arbeiten der Geländeaufnahme Festungsbauwarte und Wallmeister, je nach Befähigung, verwendet. Für größere Um- und Neubauten wird ein Entwurf auf dem Ingenieur-Instanzenweg (Festungsingenieur- und Genieinspektion) eingereicht und gelangt nach Durcharbeitung im Ingenieurkomitee als vorläufiger Entwurf an das Allgemeine Kriegsdepartement, das eventuell den Ingenieuroffizier vom Platz mit Ausarbeitung des Bauentwurfs beauftragt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 480.
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