Fikh

[561] Fikh (arab.) bedeutet ursprünglich »Einsicht, Wissen«, bezeichnet dann aber vorzugsweise die Rechtswissenschaft, als die Wissenschaft par excellence. Der Islam kennt nur einen Gesetzgeber, die Gottheit. Die Willensäußerungen der Gottheit (ahkâm) sind niedergelegt in Koran und Sunna. Sie sind, je nachdem sie sich auf den Glauben oder auf die Handlungen der Menschen beziehen, Gegenstand des Kalâm, d. h. der scholastischen Dogmatik, oder des F. Die mosleminische Jurisprudenz ist mithin eine kanonische Wissenschaft. – Schon im 1. Jahrh. der Hedschra gab es berühmte Fukahâ (Sing. Fakîh, Rechtskundige), aber noch kein juristisches System. Aber schon um die Mitte des 3. Jahrh. waren die vier großen orthodoxen Systeme der Imame Abu Hanifa, Mâlik, Schafi'i und Ahmed ibn Hanbal (s. Arabische Literatur, S. 660f.) abgeschlossen. Der F. gilt noch heute als die vornehmste Wissenschaft.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 561.
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