Finanzoperationen

[571] Finanzoperationen, im weitern Sinn alle auf finanzielle Zwecke, namentlich auf Vermehrung der Staatseinnahmen und Verminderung der Staatsausgaben berechneten Maßregeln; im engern Sinne die auf das Staatskreditwesen, also auf Aufnahme oder Tilgung von Schulden sich beziehenden Verfügungen und zwar insbes. die »künstlichern« Benutzungsweisen des öffentlichen Kredits. Der Begriff der F. wird auch auf bedeutendere Unternehmungen von Privaten, insbes. der »haute finance«, d. h. der großen Geldmächte an der Börse, auf dem Kapitalmarkt ausgedehnt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 571.
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