Finanzzölle

[573] Finanzzölle, im Gegensatz zu den Schutzzöllen die Zölle, deren ausschließlicher Zweck es ist, der Staatskasse eine Einnahme abzuwerfen. Vgl. Zölle.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 573.
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