Flurschade

[730] Flurschade, der auf Feldern, Wiesen etc. durch Truppenübungen bei Manövern, durch Gefechts- und Schießübungen entstandene Schade, wird auf Grund kommissarischer Abschätzung vergütet. Die Flurabschätzungskommission besteht aus einem Regierungskommissar als Vorsitzendem, einem Offizier, einem Militärbeamten und mindestens zwei Sachverständigen. Für Gefechts- und Schießübungen sind besondere Mittel ausgeworfen, aus denen auch die Flurschäden für Regimentsexerzitien bestritten werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 730.
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