Forstrentabilitätslehre

[782] Forstrentabilitätslehre (Forststatik), Lehre von der Rentabilitätsberechnung einer forstlichen Wirtschaft oder Wirtschaftsmaßregel. Zweck der F. ist die Ermittelung der vorteilhaftesten Wirtschaftsart durch Vergleichung der Wirtschaftsverträge mit den Wirtschaftskosten. Als vorteilhafteste Wirtschaft wird die jenige angesehen, die den höchsten Reinertrag, d. h. den größten Überschuß der Roherträge über die Wirtschaftskosten, liefert. Rentabilitätslehre wird daher wohl als gleichbedeutend mit Reinertragslehre angesehen. Eine hervorragende Stellung in der F. nimmt die Ermittelung der vorteilhaftesten Umtriebszeit und des vorteilhaftesten Haubarkeitsalters ein. Die von Hundeshagen begründete, von König weitergeführte F. ist erst durch Preßler und G. Heyer zu einem selbständigen forstlichen Wissenszweig entwickelt worden. Vgl. G. Heyer, Handbuch der forstlichen Statik, Bd. 1 (Leipz. 1871); Derselbe, Anleitung zur Waldwertrechnung (4. Aufl. von Wimmenauer, das. 1892); Preßler, Der rationelle Waldwirt und sein Waldbau des höchsten Ertrags, Buch 2 (Tharandt 1859, nebst spätern Ergänzungen); Stötzer, Waldwertrechnung und forstliche Statik (3. Aufl., Frankf. 1903); Endres, Lehrbuch der Waldwertberechnung und Forststatik (Berl. 1895).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 782.
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