Frevel

[96] Frevel ist im allgemeinen soviel wie Unrecht, namentlich ein solches, das in besonders leichtfertiger Weise begangen wird; im ältern deutschen Recht Bezeichnung für leichtere Vergehen polizeilicher Art, auch die Buße, die auf solche F. gesetzt war, wie man noch jetzt von Wald-, Holz-, Feldfrevel etc. spricht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 96.
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