Güterverteilung

[548] Güterverteilung, in der Volkswirtschaft der Vorgang, durch den die in den verschiedenen Unternehmungen erzeugten Güter sich auf Grund der gegebenen Gestaltung des Besitzes und der gesamten sozialen Verhältnisse unter die Mitglieder der Gesellschaft verteilen. Man spricht also von einer G., auch wenn diese nicht gerade formell von einer verteilenden Gewalt ausgeführt wird. Dabei werden die Güter auch nicht direkt in natürlicher Gestalt unter die einzelnen Glieder der Gesellschaft verteilt, sondern es erlangt zunächst ein jeder einen Anteil am Gesamteinkommen in Form von Lohn, Gewinn, Zins oder Rente, mit deren Hilfe er seinen Bedarf an Gütern, soweit dies nicht durch Eigenproduktion geschehen ist, auf dem Wege des Einkaufs zu decken sucht. Eine absolut gerechte G., die nach der Forderung des Sozialismus darin bestünde, daß jeder vom Gesamtertrag der Produktion den genau seiner Leistung entsprechenden Anteil erhielte, ist undurchführbar, weil der Anteil der einzelnen Produktionsfaktoren sich nicht selbständig erkennen und berechnen läßt. Jedoch hat die von sozialistischer Seite an der heutigen Produktions- und Verteilungsordnung geübte Kritik zu einer Vertiefung der Lehre von der G. und zu sozialpolitischen Reformmaßregeln Veranlassung gegeben (vgl. Arbeiterfrage).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 548.
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