Gentry

[583] Gentry (engl., spr. dschéntri) bezeichnet in England diejenigen von Stand und Geburt, die nicht zum Adel (s. Nobility) gehören, wie namentlich die Großgrundbesitzer aus alten Familien (den sogen. County families). Das Haupt einer solchen Familie wird durch den Titel Squire (in Schottland Laird) ausgezeichnet. Im weitern Sinne werden Gelehrte, Juristen, Geistliche, Offiziere etc., kurz alle Honoratioren, zur G. gerechnet. Politische Vorrechte genießt dieser Stand nicht (s. Gentleman und Commoner).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 583.
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