Geschoß [2]

[688] Geschoß (franz. Etage), in der Baukunst eine der Abteilungen, in die ein Gebäude der Höhe nach durch Einziehen von Decken zerlegt wird. Von unten nach oben fortschreitend folgen einander 1) das Kellergeschoß, das sich ganz oder teilweise unter der Erde befindet und danach Keller, bez. Untergeschoß (Souterrain) genannt wird, 2) das Erdgeschoß (Parterre), 3) das Hauptgeschoß oder erste Stockwerk (Beletage), 4) das zweite, dritte etc. G. und 5) das Dachgeschoß, das zum Drempelgeschoß oder Kniestock (s.d.) wird, wenn ein Teil seiner seitlichen Umfassungen durch die Frontmauern gebildet wird.

Bezeichnung der Geschosse des Hauses.
Bezeichnung der Geschosse des Hauses.

Außer diesen Geschossen kommen noch 6) Zwischen- oder Halbgeschosse (Entresol, Mezzanin) vor: niedrige, meist zwischen dem Erd- und Hauptgeschoß angebrachte Stockwerke, die für untergeordnete Zwecke, zum Unterbringen von Dienerschaft etc., dienen. Die[688] Abbildung gibt schematisch das Profil eines Hauses, das alle genannten Geschosse bei drei vollen Stockwerken enthält.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 688-689.
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