Geschwornenentschädigungsvereine

[713] Geschwornenentschädigungsvereine sind Versicherungsverbände (Geschwornenversicherung), die gegen jährliche Beiträge ihrer Mitglieder denjenigen von ihnen, die im Laufe des betreffenden Jahres als Geschworne (s. Schwurgericht) ausgelost werden, bestimmte Tagegelder zahlen, um sie ganz oder teilweise für die ihnen durch diesen Ehrendienst erwachsenden Vermögensnachteile zu entschädigen. Solche Vereine sind in der Regel auf engere Bezirke beschränkt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 713.
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