Gonfaloniēre

[123] Gonfaloniēre (ital.), Bannerherr, in den italienischen Republiken des Mittelalters das aus den angesehensten Bürgern erwählte Oberhaupt, dessen Befugnisse sich nach den verschiedenen Verfassungen der[123] betreffenden Staaten richteten. G. des päpstlichen Stuhls war sonst ein Titel der Herzoge von Parma aus dem Haus Farnese; die Gonfalonieri, eine der bekanntesten »Bruderschaften« (fraternitas, sodalitas), d.h. fromme Vereine, innerhalb der katholischen Kirche.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 123-124.
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