Handelsrat

[739] Handelsrat, soviel wie Handelskammer; Mitglied einer solchen; auch soviel wie Kommerzienrat; in Frankreich ein 1831 nur für das Interesse des Handels errichtetes, 1853 im Interesse von Landwirtschaft und Industrie erweitertes Kollegium (Conseil supérieur du commerce, de l'agriculture et de l'industrie), das aus Beamten und Vertretern von Handel, Industrie und Landwirtschaft zusammengesetzt ist, um Fragen der Gesetzgebung und der Verwaltung vorzubereiten und zu begutachten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 739.
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