Handelssperre

[743] Handelssperre nennt man die Absperrung der Landesgrenzen durch Verbot oder Auslegung hoher Zölle gegen den Handel mit dem Ausland. Früher als Maßregel der Handelspolitik, insbes. des ältern Kolonialsystems für den Verkehr der Kolonien mit fremden Ländern beliebt, kommt sie heute nur noch für einzelne Waren als polizeiliche, insbes. als gesundheitspolizeiliche oder, wie die Kontinentalsperre Napoleons I., als kriegerische Maßregel vor.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 743.
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