Hansegraf

[792] Hansegraf hieß ursprünglich ein vom Landesherrn bestellter Vorsteher einer kaufmännischen Genossenschaft, einer Hause (s. Hansa), als welcher er die Interessen des Landesherrn und der Hause zu vertreten hatte. Entstanden ist das Hansgrafenamt wohl in Flandern, von wo es sich bis nach Wien verbreitet hat. In Süddeutschland ist H. in der Form Hansgraf soviel wie Vorstand der Kaufmannsinnung, zugleich Richter in Innungssachen. Es gab nachgewiesenermaßen einen solchen (außer in einigen niederländischen Städten) in Dortmund, Borken, Attendorn, Hameln, Kassel, Hofgeismar, Regensburg, Wien, Graz und Auspitz; seine Befugnisse waren jedoch örtlich verschieden. Zuerst urkundlich bezeugt ist ein H. 1183 in Regensburg. In Bremen hießen Hänsegräven zwei Ratsherren, die bauliche Streitigkeiten der Nachbarn schlichteten. Vgl. Köhne, Das Hansgrafenamt (Berl. 1893); Lößl, Das Regensburger Hansgrafenamt (Stadtamhof 1897).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 792.
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