High Steward

[321] High Steward (engl., spr. hai stjil-ĕrd), ein vom Kanzler der englischen Universität ernannter hoher (richterlicher) Universitätsbeamter; Lord H. (Steward of England), bei dem höchsten englischen Gerichtshof (Court of the Queen in Parliament) für bestimmte Fälle besonders ernannter Präsident; Lord H. of England, Großhofmeister von England, ein seit der Thronbesteigung des Hauses Lancaster abgeschafftes Amt, das jetzt nur noch bei Krönungsfesten für einen Tag wieder auslebt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 321.
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