Lancaster [1]

[91] Lancaster (spr. längkǟster), engl. Herzogtum, gleich nach der normannischen Eroberung dem Roger von Poitou, einem Sohn Montgomerys, als Lord von L. verliehen. Der Titel wurde von Heinrich III. in den[91] eines Grafen von L. und von Eduard III. in den eines Herzogs von L. umgewandelt. Heinrich von Bolingbroke, mit dem als König Heinrich IV. das Haus L. (Rote Rose) 1399 den Thron von England bestieg, den es bis 1461 innehatte (s. Großbritannien, S. 394), vereinigte das Herzogtum L. mit der Krone, ließ es aber durch eigne Beamte regieren. Seit Heinrich VII. ist es Krondomäne. An der Spitze der Verwaltung steht ein Kanzler, der Sitz und Stimme im Kabinett hat. Der aus Mieten etc. erzielte Überschuß (etwa 48,000 Pfd. Sterl.) fließt in den Säckel des Königs. Vgl. Baines, History of the county palatine and duchy of L. (neue Ausg., Lond. 1891); Hartwright, Story of the House of L. (das. 1897).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 91-92.
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