Himmelfahrtsfest

[347] Himmelfahrtsfest (Ascensio Domini, daher franz. l'Ascension, engl. Ascension-day), bewegliches Fest der christlichen Kirche, fällt immer auf den 40. Tag nach Ostern (Apostelgesch. 1,3). Augustin kennt es bereits als lange eingebürgert; von Gregor von Nyssa, Chrysostomos, Epiphanius besitzen wir am H. gehaltene Homilien. Während des Mittelalters schlichen sich allerlei possenhafte Gebräuche ein, die der Würde des Festes Eintrag taten. In Venedig beging man an diesem Tag bis zum Jahr 1797 das Fest der Vermählung des Dogen mit dem Adriatischen Meer, und damit den Anfang der berühmten Sensa oder Messe, mit der eine Art Karneval verbunden war. In der katholischen Kirche wird bei dem Hochamt, das zur Feier dieses Tages zelebriert wird, nach dem Absingen des Evangeliums die Osterkerze ausgelöscht, weil der auferstandene Jesus an diesem Tage von der Erde schied. Bei den Protestanten wird das Fest als ein ganzer Feiertag angesehen. In Preußen ward es unter König Friedrich II. zwar abgeschafft, unter Friedrich Wilhelm II. aber wieder eingeführt. – Die römisch-katholische Kirche feiert auch ein Fest der Himmelfahrt Mariä, am 15. Aug. (s. Maria und Himmelfahrt).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 347.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika