Hofkriegsrat

[429] Hofkriegsrat, bis 1848 oberste Behörde für das gesamte österreichische Heerwesen, leitete die Verwaltung, aber auch die Tätigkeit des Heeres, was namentlich im Felde durch die Abhängigkeit, in der die Befehlshaber vom H. standen, sich oft auf nachteilige Weise fühlbar machte. Der H. wurde 1556, als Österreich noch kein stehendes Heer besaß, von Ferdinand I. eingesetzt und stand mit »Hofkammer« und »Hofkanzlei« als Zentralstelle in Verbindung. Nach mehrfachen Veränderungen brachte ihn Erzherzog Karl, von 1801–05 Präsident, in eine der damaligen Zeit entsprechende Verfassung, in der er bis 1848 verblieb, wo die allgemein unbeliebte Behörde in das Kriegsministerium übergeführt wurde.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 429.
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