Holzverband

[512] Holzverband (Holzverbindung, hierzu Tafel »Holzverband«), die Verbindung zweier Hölzer durch eine geeignete Form ihrer Berührungsflächen ohne oder mit Anwendung besonderer Befestigungsmittel (hölzerner oder eiserner Nägel, Klammern, Schrauben, Bänder, Bügel, Schuhe u. dgl.). Werden die eisernen Befestigungsmittel zu gewissermaßen selbständigen Konstruktionsteilen, wie z. B. die Hängeeisen, Schuhe etc. bei Hängewerken (s. d.), so spricht man von Holzeisenverbänden. Der H. bezweckt entweder 1) eine Verlängerung von Hölzern in meist wagerechter oder lotrechter Richtung, oder 2) eine Verstärkung von Hölzern durch Verbindung derselben nach ihrer Dicke, oder 3) eine Zusammensetzung von Hölzern unter einem rechten, einem spitzen oder einem stumpfen Winkel. Nach den Grundformen der Berührungsflächen der Hölzer werden unterschieden: I. Der Stoß und zwar 1) der gerade Stoß, wenn er rechtwinklig ist (Fig. 1); er entspricht bei der Zusammensetzung von Bohlen in einer Ebene der stumpfen Stoßfuge (Fig. 1 a); 2) der schräge Stoß (Fig. 2) und 3) der Stoß auf Gehrung (Fig. 3), der bei der Zusammensetzung von Bohlen unter einem Winkel der schrägen Stoßfuge (Fig. 30) entspricht. Zu einiger Befestigung kann, wenn nicht geleimt wird, eine eiserne Klammer dienen (Fig. 1 b). II. Die Versatzung, und zwar 1) die gerade Versatzung (Fig. 4); 2) die schräge Versatzung (Fig. 5), der bei Verbindung längerer, zu verstärkender Balkenstücke die Verzahnung (Fig. 50) entspricht; 3) die gebrochene Versatzung (Fig. 6), der bei Verbindung von Bohlen zu einer Spundwand die Keilspundung (Fig. 63) entspricht. III. Das Blatt und zwar 1) das gerade Blatt mit geradem Stoß (Fig. 7), dem bei Verbindung von Bohlen zu einem Fußboden die Übersätzung (Fig. 70) entspricht; 2) das gerade Blatt mit schrägem Stoß (Fig. 711); 3) das schräg gestoßene gerade Blatt mit Zapfen (Fig. 70); 4) das schräge Blatt (Fig. 8) und 5) das Hakenblatt, das entweder a) ein gerades Hakenblatt mit geradem [512] Stoß (Fig. 9), dem bei der Verstärkung von Balken die Verschränkung (Fig. 90) entspricht, oder b) ein gerades Hakenblatt mit schrägem Stoß (Fig. 100), oder e) ein verstecktes gerades Hakenblatt (Fig. 1011), oder d) ein schräges Hakenblatt (Fig. 10), oder e) ein verstecktes schräges Hakenblatt (Fig. 10 e) ist, 6) das schwalbenschwanzförmige Blatt mit Brüstung (Fig. 10d). IV. Der Zapfen und zwar 1) der Blattzapfen (Fig. 11), dem bei Zusammensetzung von Bohlen die Verzapfung (Fig. 11 a) entspricht; 2) der Schlitzzapfen (Fig. 12); 3) der gerade oder Nutzapfen (Fig. 13), dem bei der Verbindung von Bohlen zu einer Spundwand die quadratische Spundung (Fig. 130.) entspricht; 4) der zurückgesetzte gerade Zapfen (Fig. 1310, der an Ecken verwendet wird; 5) der doppelte gerade Zapfen (Fig. 136); 6) der Keilzapfen (Fig. 14), der in dem schwalbenschwanzförmig erweiterten Zapfenloch mittels kleiner, vorher lose eingesteckter Keile befestigt wird, und dem bei der Verbindung von Bohlen in einer Ebene das Nuten auf den Grat (Fig. 14a) entspricht; 7) der Brustzapfen (Fig. 15); 8) der Schwalbenschwanzzapfen (Fig. 16), der in das erweiterte Zapfloch eingeführt und dort vermittelst eines kleinen Brettstückes befestigt wird; ihm entspricht bei Verbindung von Bohlen unter einem Winkel die Verzinkung (Fig. 163); 9) der Kreuzzapfen (Fig. 17), dem bei der Verlängerung von Pfählen, die eine ruhende Last zu tragen haben, das Anschäften (Fig. 17a) entspricht. Fast alle Blatt- und Zapfenverbindungen müssen mittels Holznägel gesichert werden. V. Der Kamm und zwar 1) der einfache Kamm oder einfache Seitenkamm (Fig. 18) und 2) der doppelte oder Mittelkamm (Fig. 19), denen bei der Verbindung von Bohlen in einer Ebene Nut und Feder (Fig. 188 u. 19a) entsprechen; 3) der schwalbenschwanzförmige Kamm (Fig. 20), dem bei der Verbindung von Bohlen unter einem Winkel die verdeckte Verzinkung (Fig. 200) entspricht; 4) der weißschwanzförmige Kamm (Fig. 21); 5) der Kreuzkamm (Fig. 22). Soll die Oberfläche der nach V verbundenen Hölzer in einer Ebene liegen, so wird aus dem Kamm VI die Überblattung, und man spricht dann von einfacher (Fig. 23), versetzter (Fig. 24), schwalbenschwanzförmiger (Fig. 25), schräger (an Ecken; Fig. 26) Überblattung. Schräg gerichtete Hölzer werden mit wagerechten, die nicht in derselben Lotebene liegen, durch VII. Klauung (Aufklauung) verbunden; man unterscheidet einfache Ausklauung (Fig. 27) und Stegklauung (Fig. 28). Treffen sich zwei schräge Hölzer verschiedener Lotebenen, so wird VIII. Schiftung (Anschiftung) erforderlich. Fig. 29 zeigt die einfache Schiftung, Fig. 30 die Klauenschiftung. Bei Anwendung der unter I-VIII bezeichneten Verbindungsweisen von Hölzern spricht man von einem Stoßen, Versatzen, Verblatten, Verzapfen, Verzinken, Verkämmen, Aufklauen und Anschiften derselben. Die lotrechte Verlängerung zweier Hölzer wird durch Aufpfropfen hergestellt. Zur Sicherung der Verbindung dienen dabei ein eiserner Dorn (Fig. 31) oder Flacheisenschienen (Fig. 32) oder ein gußeiserner Schuh (Fig. 33) oder eine Überschneidung und Umlegung von eisernen Bändern (Fig. 34). Zur Aneinanderfügung von Hölzern mit ihren Langseiten dienen bei Balken die Verdübelung oder Verzahnung, s. Dübel und Träger. Vgl. außer den allgemeinen Handbüchern der Baukunde Kretschmar, Die Holzverbindungen (Wien 1885).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 512-513.
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