Hosenherablassen

[572] Hosenherablassen (Cessio bonorum, ital. Zita bona), war eine alte, namentlich in Italien verbreitete, aber auch in Frankreich und den Niederlanden bekannte Rechtssitte, durch die ein Bankrottmacher auf offenem Markt oder auf einer dazu errichteten Säule erklärte, daß er nichts mehr habe, und daß man sich an seinem unbewehrten Körper schadlos halten möge. Mit halbangezogener Hofe und nachschleppendem Hosenbein, als Zeichen großer Eile, hatten diejenigen vor Gericht zu erscheinen, die noch im letzten Augenblick Einspruch erheben wollten, z. B. im Auslande befindliche Erben gegen die Verteilung des Nachlasses.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 572.
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