Impeachment

[776] Impeachment (engl., spr. impītschmént), im engl. Strafrechtsverfahren die öffentliche »Anklage«, bei welcher das Staatsoberhaupt selbst als Ankläger angesehen und durch einen King's (Queen's) Counsel vertreten wird; auch die Anklage, die vom Unterhaus gegen ein Mitglied des Parlaments beim Oberhaus zu erheben ist. Die letzten und besonders bekannten Fälle einer solchen Anklage waren die von Warren Hastings (1788) und des Lords Melville (1806). – In den Vereinigten Staaten von Nordamerika versteht man unter I. die Anklage, die das Repräsentantenhaus bei dem Senat der Union gegen einen verantwortlichen Staatsbeamten erhebt, ebenso aber auch die Anklage, die von dem Repräsentantenkörper eines Einzelstaates gegen einen Beamten des letztern bei dem Senat dieses Einzelstaates angestrengt wird. Die bekanntesten Fälle von I. in den Vereinigten Staaten sind diejenigen des Oberrichters Samuel Chase (1804) und des Präsidenten Johnson (1868).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 776.
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