Implorant

[781] Implorant (lat.), in der Exekutionsinstanz Bezeichnung für denjenigen, der eine Imploration, d. h. einen Antrag auf gerichtliche Hilfe stellt; der Gegner desselben heißt Implorat (s. Zwangsvollstreckung); auch soviel wie Impetrant.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 781.
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