Judex

[343] Judex (lat.), Richter; J. ad quem (nämlich appellatur), der Oberrichter, an den, J. a. quo, der Unterrichter, gegen dessen Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt wird; J. in propria causa, Richter in eigner Sache; J. inhabilis, ein wegen eignen Interesses an der fraglichen Sache von der Entscheidung derselben ausgeschlossener; J. suspectus, ein aus ähnlichen Gründen verdächtiger Richter; J. curiae, Titel des Oberlandrichters in Ungarn. J. qui litem suam facit wird bei den Römern der Richter genannt, der durch dolus oder lata culpa in Ausübung seines Amtes eine Partei benachteiligt. Sie gaben gegen ihn eine actio in factum auf Schadenersatz. Heutzutage nennt man die Klage »Syndikatsklage«. Vgl. Beugung des Rechts.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 343.
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