Kaiserrecht

[437] Kaiserrecht (Jus Caesareum), ein Ausdruck der mittelalterlichen Rechtssprache, im allgemeinen das Recht der Kaiser, und zwar sowohl das römische Recht im Corpus juris als auch die deutschen Reichsgesetze. Der Schwabenspiegel ist in einigen Ausgaben als K. bezeichnet. Unter dem Namen Lüttike oder Kleines K. (liber, lex imperatoris) entstand (wahrscheinlich im 14. Jahrh.) ein Rechtsbuch, das ein für das ganze Reich gemeines Recht zur Aufrechthaltung des Landfriedens schaffen wollte; der Verfasser ist unbekannt. Über modernes Kaiserrecht s. Kaiser, S. 434.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 437.
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