Kleiderordnungen

[107] Kleiderordnungen, die bereits im klassischen Altertum als Aufwandsgesetze und Luxusverbote vorkommenden, namentlich aber im Mittelalter und in der Renaissancezeit und bis gegen das Ende des 17. Jahrh. erlassenen Gesetze, die bestimmten, wie eine jede Klasse der Staatsbürger sich kleiden sollte. Sie sollten zugleich der im Luxus zutage tretenden Unsittlichkeit steuern und fanden deshalb besonders unter den Kanzelrednern Verteidiger. Da im Übertretungsfall alles durch Geldstrafen gebüßt werden sollte, so waren sie eigentlich immer nur Luxussteuern und fruchteten wenig, zumal da sie sehr nachsichtig gehandhabt und häufig abgeändert wurden. Eine Trauerordnung wurde noch 1777 in Preußen erlassen. Vgl. Falke, Die deutsche Trachten- und Modenwelt (Leipz. 1858, 2 Bde.); Weiß, Kostümkunde (2. Aufl., Stuttg. 1881–83, 2 Bde.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 107.
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