Klosterfräulein [1]

[156] Klosterfräulein, ein im Kloster oder in einem Damenstift erzogenes Fräulein, das noch nicht Profeß getan hat, daher noch in die Welt zurücktreten kann.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 156.
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