Klosterfräulein

[591] Klosterfräulein, 1) (Stiftsfräulein), ein in einem Damenstifte nach einer gemeinsamen Regel lebendes adeliges od. bürgerliches Fräulein, welches entweder Profeß abgelegt od. dies nicht gethan hat u. in letzterem Fall in die Welt zurücktreten kann; die Äbtissin muß immer Profeß abgelegt haben; 2) so v.w. Nonne in einem adeligen Kloster; 3) so v.w. Weiße Bachstelze.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 591.
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