Kollektor [1]

[266] Kollektor, ein Apparat, der Elektrizität dadurch gewissermaßen aufsaugt, daß die eine Art Influenzelektrizität z. B. durch fallende Tropfen (Tropfenkollektor) oder durch Ausströmen aus einer Spitze (Sauger der Elektrisiermaschine) oder aus einer Flamme (Flammenkollektor) oder aus einem Radiumpräparat (Radiumkollektor) entfernt wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 266.
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